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Schallschutz

Stets mindestens um 5 dB besser als bei monolitischen Wänden

Der Schallschutz in Gebäuden hat eine große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen.
In DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen.

Die Schalldämmung eines Bauteils hängt in erster Linie von der flächenbezogener Masse ab.
Zur Berechnung der flächenbezogenen Masse von Mauerwerkswänden sind in DIN 4109 Wandrohdichten in Abhängigkeit von den verwendeten Mauersteinen und der Rohdichte des Mauermörtels angegeben.

Bei zweischaligen Außenwänden nach DIN 1053-1 mit oder ohne Luftschicht darf das bewertete Schalldämm-Maß R'W,R aus der Summe der flächenbezogenen Massen beider Schalen, wie bei einschaligem Mauerwerk mit biegesteifen Wänden, ermittelt werden. Der so ermittelte Wert darf um 5 dB erhöht werden, da die Luftschicht bzw. die Dämmschicht zwischen den Schalen einen zusätzlichen Schallschutz ergibt.
Der Zuschlagwert darf sogar 8 dB betragen, wenn die flächenbezogene Masse der auf die Innenschale der Außenwand anschließender Trennwände größer als 50% der flächenbezogenen Masse der inneren Schale der Außenwand ist.

Die oben beschriebenen Merkmale der zweischaligen Außenwand bedeuten, dass mit dieser Wandkonstruktion im Vergleich zu einschaligen Wänden stets erhebliche bessere Schalldämmwerte zu erreichen sind.
Zweischalige Außenwände erreichen bewertete Schalldämmaße R’w von 55 bis 60 dB und darüber. Grund ist der mehrschichtige Aufbau: Dieser wirkt wie ein Masse-Feder-Masse-Schwingungssystem. Massive Schalen, unterschiedlich dick und schwer, brechen die Schallwellen, verhindern Resonanzen. Wichtig ist die wirkungsvolle Trennung durch Luftschicht und/oder Dämmung. Drahtanker und Abfangungssysteme begrenzen zwar die Schalldämmung insgesamt, behindern jedoch nicht die Vorteile des zweischaligen Schalldämm-Systems.
Mit zweischaligen Außenwänden können nicht nur die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, sondern auch die erhöhten Anforderungen nach Beiblatt 2 problemlos erfüllt werden.