Dehnfugen
Vertikale Dehnfugen in Ziegelverblendschalen
Ziegelverblendschalen werden bei kleineren Ein- und Zweifamilienhäusern mit Grundrissabmessungen von etwa 10 bis 12 m seit vielen Jahrzehnten weitestgehend ohne vertikale Dehnfugen ausgeführt. Es handelt sich daher um eine bewährte Ausführungstechnik, welche auch den Anforderungen der Mauerwerksnorm DIN 1053-1 entspricht. In einer Kommentierung zur DIN 1053-1 wird auf folgendes hingewiesen wird:
„Erfahrungsgemäß ist es z. B. bei kleineren Gebäudegrundrissen von Einfamilienhäusern mit Ziegelverblendschalen und Giebelbreiten bzw. Längen von 10 bis 12 m nicht erforderlich besondere Dehnungsfugen vorzusehen.“
Darüber hinaus sind die Abstände für die vertikalen Dehnfugen in Verblendschalen in Abhängigkeit von der Mauersteinart in der aktuellen Ausgabe der Europäischen Mauerwerksnorm EC 6 wie folgt zusammengestellt (Tabelle 2):
Art des Mauerwerks | lm |
---|---|
Ziegelmauerwerk | 12 |
Kalksandsteinmauerwerk | 8 |
Mauerwerk aus Beton (mit Zuschlag) und Betonwerksteine | 6 |
Natursteinmauerwerk | 12 |
Tabelle 2: Maximale horizontale Abstände lm zwischen senkrechten Dehnungsfugen in unbewehrten nichttragenden Wänden. Der Abstand der ersten senkrechten Fuge zu einer verformungsbehinderten Wandecke sollte nicht größer lm² sein.
Dabei gilt der angegebene Abstand von 12 m für die Ziegelfassaden stets unabhängig von den Einflussfaktoren:
- Farbe des Ziegelsteins
- Himmelsrichtung
- Ausführung der Außenwand mit Luftschicht oder mit Volldämmung
Zur Vermeidung von Rissen in Verblendschalen muss insbesondere bei mehrgeschossigen Gebäuden und in Verbindung mit Fertigteilen in der Außenschale bereits in der Planungsphase ein Dehnfugenkonzept erarbeitet werden. Dabei muss das Hauptaugenmerk auf die korrekte Anordnung der Dehnfugen an Gebäudeecken sowie auch an den Übergängen zwischen den Fertigteilen und den örtlich gemauerten Wandbereichen gerichtet werden.
Bei Ziegelverblendschalen reicht eine Dehnfugendicke von 1 bis 1,5 cm völlig aus, wenn die Dehnfugenabstände von etwa 12 m eingehalten werden. Die Dehnungsfugen sind mit geeigneten Dichtungsmaterialien dauerelastisch zu schließen (z. B. mit Polyurethan, Polysulfid, Kompriband).